Abgrenzung
Heilpraktiker haben im Gegensatz zu Ärzten keine Approbation, sondern eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz.
Heilpraktiker mit einer umfassenden Erlaubnis (Vollheilpraktiker) dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie durchführen.
Heilpraktiker für Psychotherapie hingegen sind auf das psychotherapeutische Gebiet spezialisiert.
Sie müssen kein Universitätsstudium absolviert haben. Sie verfügen jedoch über praxisorientierte, mehrjährige Ausbildungen.
Zulassung vom Gesundheitsamt
Sie werden von dem zuständigen Gesundheitsamt eingehend geprüft.
Dabei müssen die Kandidaten umfangreiche diagnostische und therapeutische Kenntnisse nachweisen. Es wird die Fähigkeit überprüft, Patienten entsprechend den Diagnosen psychotherapeutisch behandeln zu können.
Die Ärzte, die die Überprüfung durchführen, sind Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie und prüfen die Kandidaten auf wissenschaftlicher Grundlage.
Keine Kassenfinanzierten Behandlungen
In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten eines behandelnden Heilpraktikers oder Heilpraktikers für Psychotherapie.
Sie bezahlen nur die Therapie bei einem approbierten (ärztlichen) oder Psychologischen Psychotherapeuten. Diese dürfen ausschließlich die 3 Psychotherapie-Verfahren anwenden, die vom “Gemeinsamen Bundesausschuss” genehmigt worden sind: Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie.
Dies hat aber eher historische als wissenschaftliche Gründe.
Wirksamkeit vieler Therapieverfahren wissenschaftlich belegt
Andere Verfahren sind auch in ihrer Wirksamkeit und Effektivität wissenschaftlich belegt, wie z.B. Systemische Therapie, Hypnosetherapie, lösungsorientierte Kurzzeittherapie u.a.
In vielen anderen europäischen Ländern sind andere Verfahren längst Standard. In Österreich sind z.B. seit vielen Jahren 22 psychotherapeutische Verfahren für die Abrechnung mit Krankenkassen und Privatversicherern anerkannt.
Berufsordnung der Heilpraktiker
Alle Heilpraktiker unterliegen zudem einer Berufsordnung.
Sie sind zu regelmäßigen Weiterbildungen verpflichtet.
Sind sie Mitglied in einem Berufsverband, ist ihre Qualifikation zudem nochmals überprüft und anerkannt worden.