Jetzt freie Therapieplätze!

Adelheid Christ
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Zweibrücker Str. 34
76829 Landau/Pfalz
Tel.:  06341-968 44 99 

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Ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen und Ihre Fragen.

Selbstzahler

In meiner Praxis für Psychotherapie und psychologische Beratung sind Sie Selbstzahler. Als „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ habe ich keine Kassenzulassung.

Oft genügen schon wenige Sitzungen zur Stabilisierung und um eine Veränderung anzustoßen.

Vorteile für Selbstzahler:

  • Hohe Motivation und Gestaltungsspielraum für die Mitarbeit!
  • Überbrückungsgespräche, während Sie auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz warten.
  • Kurzfristige und flexible Terminvereinbarungen.
  • Sie brauchen keine Überweisung.
  • Keine Anträge und Genehmigungen.
  • Anonyme und diskrete Behandlung (wichtig bei Verbeamtung, Krankenkassenwechsel und Versicherungen)
  • Freie Psychotherapie ist wissenschaftlich als wirksam anerkannt (lösungsorientierte Kurzzeittherapie, systemische Psychotherapie).
  • Absicherung über freie vertragliche Vereinbarungen (AGB’s)

Honorar Sitzungen in der Praxis

Erstgespräch 60 Minuten:                    75,- €   (mit kleiner Anamnese)

Einzelsitzung 60 Minuten:                  100,- €  

Das Honorar ist am Ende der Sitzung in Bar zu bezahlen.

Video-Call

Video-Call 60 Minuten:                        100,- €

Es kann auch ein anderes Zeitfenster vereinbart werden.

Absagen

Ich führe eine Bestellpraxis, d.h. der Termin ist für Sie speziell reserviert. Bei Verhinderung sagen Sie den Termin bitte spätestens einen Tag vorher ab (telefonisch oder noch besser per Mail). 

Ein Präsenz-Termin kann bei Verhinderung auch in einen Telefontermin oder ein Video-Call umgewandelt werden!

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Tipps für Kostenerstattungen:

  • Teilerstattungen von Privaten Krankenkassen sowie durch Zusatzversicherungen für „Heilpraktiker für Psychotherapie“ sind möglich. Klären Sie dies vorher mit Ihrer Kasse ab.
  • Eine Liste der leistungsstärksten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen finden Sie unter dem Stichwort hier:  „Dornsteintabelle“ . Beachten Sie dabei die Besonderheit bei Erstattungen für „Heilpraktiker Psychotherapie“! 
  • Kosten für Psychotherapie (auch für Kinder) werden als „außergewöhnliche Belastungen“ bei der Steuererklärung anerkannt (Urteil Finanzgericht Münster AZ: 3 K 2845/02 E)