Kostenfreier Telefontermin
Haben Sie vor dem Erstgespräch in meiner Praxis noch Fragen?
Dann können wir diese gerne vorab bei einem kostenfreien Telefontermin besprechen.
Sollten Sie mich nicht direkt erreichen, melden Sie sich
- per Mail
- per Mobil -Telefon (0157-54150297), auch per WhatsApp möglich
- Festnetz auf AB sprechen (06341-968 44 99).
Ich melde mich zeitnah bei Ihnen.
Selbstzahler
In meiner Praxis für Psychotherapie und psychologische Beratung sind Sie Selbstzahler. Als „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ habe ich keine Kassenzulassung.
Oft genügen schon wenige Sitzungen zur Stabilisierung und um eine Veränderung anzustoßen.
Vorteile für Selbstzahler:
- Hohe Motivation und Gestaltungsspielraum für die Mitarbeit!
- Überbrückungsgespräche, während Sie auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz warten.
- Kurzfristige und flexible Terminvereinbarungen.
- Sie brauchen keine Überweisung.
- Keine Anträge und Genehmigungen.
- Anonyme und diskrete Behandlung (wichtig bei Verbeamtung, Krankenkassenwechsel und Versicherungen)
- Freie Psychotherapie ist wissenschaftlich als wirksam anerkannt (lösungsorientierte Kurzzeittherapie, systemische Psychotherapie).
- Absicherung über freie vertragliche Vereinbarungen (AGB’s)
Honorar Sitzungen in der Praxis
Erstgespräch 60 Minuten: 75,- € (mit kleiner Anamnese)
Einzelsitzung 60 Minuten: 100,- €
Das Honorar ist am Ende der Sitzung in Bar zu bezahlen.
Heilkundliche Tätigkeit ist nach §4 Nr.14 UstG umsatzsteuerfrei.
Video-Call
Video-Call 60 Minuten: 100,- €
Es kann auch ein anderes Zeitfenster vereinbart werden.
Absagen
Ich führe eine Bestellpraxis, d.h. der Termin ist für Sie speziell reserviert.
Bei Verhinderung sagen Sie den Termin bitte spätestens einen Tag vorher ab (telefonisch oder noch besser per Mail). Dann kann ich den Termin anderweitig vergeben.
Bei kurzfristiger Absage am selben Tag berechne ich ein Ausfallhonorar in der Höhe des Stundensatzes.
Ein Präsenz-Termin kann bei Verhinderung auch in einen Telefontermin oder ein Video-Call umgewandelt werden!
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Tipps für Kostenerstattungen:
- Teilerstattungen von Privaten Krankenkassen sowie durch Zusatzversicherungen für „Heilpraktiker für Psychotherapie“ sind möglich. Klären Sie dies vorher mit Ihrer Kasse ab.
- Eine Liste der leistungsstärksten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen finden Sie unter dem Stichwort hier: „Dornsteintabelle“ . Beachten Sie dabei die Besonderheit bei Erstattungen für „Heilpraktiker Psychotherapie“!
- Kosten für Psychotherapie (auch für Kinder) werden als „außergewöhnliche Belastungen“ bei der Steuererklärung anerkannt (Urteil Finanzgericht Münster AZ: 3 K 2845/02 E)