Adelheid Christ
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Zweibrücker Str. 34
76829 Landau/Pfalz
Tel: 06341-968 44 99

Mobil: 0157-54150297

Mitglied bei:

Honorar/Termin

Ihre Vorteile als SelbstzahlerIn sind:

  • Kurzfristige und flexible Terminvereinbarungen.
  • Sie brauchen keine Überweisung.
  • Ich nehme mir Zeit für Sie.
  • Keine Anträge und Genehmigungen.
  • Anonyme und diskrete Behandlung.
  • Freie Psychotherapie ist wissenschaftlich als wirksam anerkannt (lösungsorientierte Kurzzeittherapie, systemische Psychotherapie).
  • Absicherung über freie vertragliche Vereinbarungen (AGB’s)

Auch wenn Sie denken, dass Sie sich eine Sitzung nicht leisten können: Melden Sie sich trotzdem! Vielleicht finden wir eine Vereinbarung, die für Sie passt.

Rufen Sie an, das erste Telefonat ist in jedem Fall kostenfrei! Hier können Sie in Ruhe alle Fragen loswerden, die Sie haben und mich hier schon ein bisschen kennenlernen.

Oft genügen dann schon wenige Sitzungen, um eine Veränderung anzustoßen. Die Häufigkeit und den zeitlichen Abstand der Sitzungen bestimmen Sie selbst.

Einzelsitzung 60 Minuten:                      80,- €  

Das Honorar ist am Ende der Sitzung in Bar – oder nach Vereinbarung – per Überweisung zu bezahlen.

Video-Call 60 Minuten:                           80,- €

Das Honorar für ein Video-Call ist im voraus per Überweisung zu bezahlen. Ein Video-Call ermöglicht Ihnen eine zeitliche und räumliche Flexibilität!

Telefonische Beratung 30 Minuten:      40,- €

Ich führe eine Bestellpraxis, d.h. der Termin ist für Sie speziell reserviert. Bei Verhinderung sagen Sie den Termin bitte spätestens einen Tag vorher ab (telefonisch oder noch besser per Mail).

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Tipps:

Grundsätzlich sind Sie Selbstzahler, da ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie keine Kassenzulassung habe. Teilerstattungen von Privaten Krankenkassen sowie durch Zusatzversicherungen für Heilpraktiker für Psychotherapie sind möglich. Klären Sie dies mit Ihrer Kasse ab.

Kosten für Psychotherapie (auch für Kinder!) werden als “außergewöhnliche Belastungen” bei der Steuererklärung anerkannt (Urteil Finanzgericht Münster AZ: 3 K 2845/02 E).